Hinweis für den Betreiber:Die […]-Platzhalter (vollständiger Name) müssen vor dem Go-Live ausgefüllt werden. Diese AGB sind so formuliert, dass sie das mit einem reinen B2B-SaaS für einen Einzelunternehmer (Kleinunternehmer iSd § 19 UStG) maximal abdeckbare Risiko begrenzen — eine anwaltliche Schlussprüfung vor produktivem Betrieb wird trotzdem dringend empfohlen, insbesondere wenn später B2C-Geschäft hinzukommt (dann werden zusätzlich Widerrufsbelehrung, Kündigungsbutton § 312k BGB und ein Verbraucherschlichtungs-Hinweis verpflichtend).
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung EaseDash (im Folgenden „Dienst"), die zwischen [VOR- UND NACHNAME], 70173 Stuttgart (im Folgenden „Anbieter") und dem Kunden geschlossen werden. Vollständige Anbieterangaben siehe Impressum.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher iSd § 13 BGB sind als Vertragspartner ausgeschlossen.
(3) Mit der Registrierung versichert der Kunde verbindlich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Diese Erklärung ist Geschäftsgrundlage. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen und den Zugang sperren; bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf easedash.app/preise stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit der Auswahl eines Tarifs und Bezahlung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung und Freischaltung des Accounts zustande.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Registrierung aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif (Start, Pro, Business) und der Produktbeschreibung auf easedash.app/preise in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung.
(2) Der Anbieter ist bemüht, eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel bereitzustellen. Eine vertragliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit (Service-Level-Agreement) wird ausdrücklich nicht gegeben. Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder im Dienst angekündigt; sie zählen nicht als Ausfallzeit.
(3) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern oder auch zu entfernen, soweit der vertragliche Hauptzweck — die Verwaltung von Schicht-, Reservierungs-, Beleg- und Finanzdaten — erhalten bleibt.
(4) KI-gestützte Funktionen (Kira-Assistent, KI-Belegerkennung, Textgenerator) liefern Vorschläge auf Basis maschineller Erkennung und sind ausdrücklich keine rechtsverbindlichen, steuerlichen oder buchhalterischen Beratungsleistungen. Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor weiterer Verwendung eigenverantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben.
(2) Die Abrechnung erfolgt im jeweils gewählten Intervall (monatlich oder jährlich) im Voraus. Zahlungen sind sofort fällig und werden über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. eingezogen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist (mindestens 7 Tage) zu sperren. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB für B2B-Geschäfte: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere:
- seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben;
- Mitarbeiter-Accounts nur an Personen herauszugeben, die mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten beauftragt sind, und die DSGVO-Pflichten gegenüber diesen Mitarbeitern selbst zu erfüllen;
- den Dienst ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und keine Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen (insbesondere keine personenbezogenen Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage);
- für die rechtmäßige Verarbeitung seiner Mitarbeiter- und Geschäftsdaten gegenüber den Betroffenen verantwortlich zu bleiben — der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter iSd Art. 28 DSGVO (siehe § 6);
- eigene regelmäßige Sicherungen seiner Daten anzufertigen, soweit die Daten für den Geschäftsbetrieb des Kunden geschäftskritisch sind (siehe § 13).
§ 6 Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
(1) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Mitarbeiter-, Reservierungs- und Kundendaten des Kunden), gilt zwischen Anbieter und Kunden ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) iSd Art. 28 DSGVO. Die Standard-AVV ist auf Anfrage erhältlich und wird in Textform geschlossen.
(2) Der Anbieter bedient sich der in der Datenschutzerklärung gelisteten Unter-Auftragsverarbeiter (insb. Cloudflare, Supabase, Stripe, Resend, Google Cloud). Der Kunde stimmt deren Einsatz zu.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei monatlicher Abrechnung kann jede Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Frist 1 Monat zum Ende der laufenden Laufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, Verstoß gegen § 5 oder § 14 dieser AGB oder Falscherklärung der Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 3).
(3) Die Kündigung kann formfrei per E-Mail an support@easedash.app oder in der Account-Verwaltung erfolgen.
§ 8 Datenexport und -löschung nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage einen Export seiner Daten als CSV-/JSON-Download zur Verfügung.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gelöscht oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach § 147 AO, § 257 HGB für Rechnungs- und Buchführungsdaten) entgegenstehen.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der durch den Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keine eigenen, dem Stand der Technik entsprechenden Datensicherungen angefertigt hat. Soweit der Anbieter haftet, ist die Haftung für Datenwiederherstellung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(4) Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies wegen Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder zur Anpassung an erweiterte Funktionalitäten erforderlich wird und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden per E-Mail an die zuletzt angegebene Adresse mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Inkrafttretensdatum zu kündigen.
§ 11 Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung der Leistung durch Umstände unmöglich, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, großflächige Ausfälle von Internet-Infrastruktur, behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung), wird der Anbieter für die Dauer und im Umfang dieser Beeinträchtigung von seinen Pflichten frei. Bei Andauern über 60 Tage steht jeder Partei ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 12 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an EaseDash (Software, Datenmodelle, Texte, Grafiken, Logos, Trainingsdaten unserer KI-Modelle) verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes. Eine Weitergabe an Dritte (außerhalb der vom Kunden eingerichteten Mitarbeiter-Accounts) ist nicht gestattet.
(3) Inhalte, die der Kunde in den Dienst eingibt (Mitarbeiterdaten, Schichtpläne, Reservierungen, Belege, Texte), verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Erbringung des Dienstes (insb. Speicherung, Anzeige, Verarbeitung über KI-Modelle).
§ 13 Datensicherung
(1) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden in der Datenbank seines Auftragsverarbeiters (Supabase, Frankfurt) regelmäßig im Rahmen der dort üblichen Backup-Routinen (Point-in-Time-Recovery, 7 Tage). Eine vertragliche Zusicherung einer bestimmten Backup-Frequenz oder Wiederherstellungs-Frist wird nicht gegeben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für seine geschäftskritischen Daten eine eigene, unabhängige Sicherung anzufertigen, insbesondere durch die im Dienst verfügbaren CSV-Exporte. Der Anbieter weist ausdrücklich auf diese Eigenverantwortung hin.
§ 14 Verbotene Nutzung
Folgendes ist dem Kunden untersagt:
- automatisiertes Auslesen des Dienstes (Scraping, Crawling) außerhalb der vom Anbieter angebotenen Schnittstellen;
- Reverse-Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt;
- der Versuch, Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder unbefugten Zugriff auf Daten anderer Kunden zu erlangen;
- der Einsatz zur Versendung unaufgeforderter Werbung (Spam) oder rechtswidriger Nachrichten;
- Lasttests oder Penetration-Tests ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters.
Verstöße berechtigen zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 7 Abs. 2.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Stuttgart. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.